Schadengutachten

Erstellung von Schadengutachten nach unverschuldetem oder verschuldetem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich immer die Frage nach der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, die mit der Schadensregulierung verbunden sind.

Wollen Sie als Geschädigter Einzelheiten über eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs, die Dauer der Reparatur und die Höhe der Instandsetzungskosten erfahren, hilft Ihnen ein neutraler Sachverständiger mit einem Schadengutachten weiter. Dabei nehmen Gutachten dieser Art einen wichtigen Stellenwert ein. Gerade wenn Sie am Unfall unverschuldet waren, schützt ein Schadengutachten vor dem Verlust eines berechtigten Anspruchs. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Unfallgeschädigter Ihr Recht auf die freie Wahl eines Gutachters geltend machen können. Das ist unabhängig davon, wenn Ihr Versicherungsunternehmen ohne Ihr Einverständnis von sich aus ein Sachverständigenbüro beauftragt.

Wir erstellen ein Schadengutachten im Rheingau, Wiesbaden, Mainz & Umgebung und haben uns darauf spezialisiert, alle relevanten Schadensdaten zu ermitteln und auch einen Mietwagenanspruch oder eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Als qualifizierte Sachverständigenbüro mit den Standorten Oestrich-Winkel und Mainz-Kastel stehen wir nicht nur für das Begutachten eines Schadens, sondern arbeiten auch im Sinne einer Beweissicherung. Neutral und unabhängig erstellen wir ein Schadengutachten. Dessen Kosten werden im Falle eines Haftpflichtschadensanspruchs vom Versicherer des Unfallverursachers getragen.

Haftpflichtgutachten: Problemlos den Schaden regulieren

Ist ein Haftpflichtschadenfall eingetreten, legt der Gesetzgeber fest, dass Sie als Geschädigter so gestellt werden müssen, als wäre der Unfall niemals passiert.

Konkret bedeutet dies, dass die KFZ-Versicherung des Verursachers mit einer Kostenregulierung die Pflichten des Unfallgegners übernimmt. Dadurch steht Ihnen eine komplette Übernahme aller Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu, die sich aus anfallenden Kosten, einschließlich Rechtsanwaltshonorare, ergeben. Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass ein Sachverständiger beauftragt werden darf. Wir arbeiten bei einem Haftpflichtgutachten auf der Basis einer neutralen Bewertung und bedienen uns bei einem Schadengutachten neuester Technologien und Kommunikationstechniken.

Kaskogutachten: Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend machen

Wir erstellen für Sie auch ein Schadengutachten, wenn der klassische Kaskoschadenfall eingetreten ist und Sie den Unfall selber verschuldet haben.

Hierbei ermitteln wir als Sachverständige den Umfang der vertraglichen Ansprüche an Ihre Kaskoversicherung, die sich somit von einem herkömmlichen Schadenersatzanspruch klar abgrenzen. Die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung entscheiden maßgeblich über den Umfang der Ersatzleistungen.

Zumeist beauftragt die Versicherungsgesellschaft selbst den Prüfer für ein Kaskogutachten. Wir erstellen nicht nur ein Schadengutachten, sondern überzeugen auch durch einen kompetenten 24-Stunden-Vorort-Service, der sich neben Autos auch auf Motorräder bezieht. Rufen Sie uns einfach an oder schicken eine E-Mail, wenn Sie Fragen zu einem Schadengutachten haben.

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